Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Zum 1. Januar 2023 wurde es noch einmal leicht angepasst. Das GEG vereint die früheren Gesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG. Es enthält verschiedene Vorgaben zur energetischen Sanierung und Effizienz von Gebäuden. Das Ziel ist, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren, um so die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Das GEG legt energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest, die beheizt bzw. klimatisiert werden. Diese Anforderungen basieren auf dem Primärenergiebedarf und dem Transmissionswärmeverlust. Das GEG enthält Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Neubauten müssen z. B. einen bestimmten Anteil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Bei bestimmten Gebäuden muss eine Energieberatung erfolgen, um Einsparpotenziale aufzuzeigen. Unter anderem geht es im GEG um die Pflicht, einen Energieausweis für Gebäude ausstellen zu lassen. Der Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie gern:
Marcel Isermann
T +49 231 4650576